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   BGH, 19.07.1957 - 2 StR 220/57   

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https://dejure.org/1957,2566
BGH, 19.07.1957 - 2 StR 220/57 (https://dejure.org/1957,2566)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1957 - 2 StR 220/57 (https://dejure.org/1957,2566)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1957 - 2 StR 220/57 (https://dejure.org/1957,2566)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 19.07.1957 - 2 StR 220/57
    Dies gilt auch für die Zeit vor der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister (BGHSt 3, 23).
  • RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38

    1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise

    Auszug aus BGH, 19.07.1957 - 2 StR 220/57
    Tat im Sinne des § 264 StPO bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs das gesamte Verhalten des Angeklagten soweit es mit den durch den Eröffnungsbeschluß bezeichneten geschichtlichen Vorkommnissen nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 72, 339; BGH 2 StR 434/56, Urteil vom 18.10.1956 bei Dallinger MDR 57, 396).
  • BGH, 15.01.1954 - 2 StR 354/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.07.1957 - 2 StR 220/57
    Dies kann ihm aber nur zur Last gelegt werden, wenn er schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (RGSt 58, 304; BGH 2 StR 354/53 - Urt. v. 15. I. 1954 - Goltd. Arch. 1954, 232).
  • RG, 14.10.1924 - I 763/24

    1. Zum äußeren und inneren Tatbestand des Vergehens des einfachen Bankrotts (§

    Auszug aus BGH, 19.07.1957 - 2 StR 220/57
    Dies kann ihm aber nur zur Last gelegt werden, wenn er schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (RGSt 58, 304; BGH 2 StR 354/53 - Urt. v. 15. I. 1954 - Goltd. Arch. 1954, 232).
  • RG, 10.03.1910 - III 70/10

    1. In welchem Zeitpunkt ist bei schriftlicher Anmeldung das Vergehen nach § 82

    Auszug aus BGH, 19.07.1957 - 2 StR 220/57
    Die Tat ist mit dem Eingang der Erklärung beim Registergericht vollendet (RGSt 43, 323).
  • RG, 25.09.1906 - V 428/06

    Verhältnis der Bilanzziehung zur Buchführung im Sinne von § 240 Nr. 3 u. 4 K.O.

    Auszug aus BGH, 19.07.1957 - 2 StR 220/57
    Maßgebend für die Frage, ob die unordentliche Buchführung keine Übersicht über den Vermögensbestand der Gesellschaft gewährt, ist hierbei, wie die Revision zutreffend vorträgt, der Zeitpunkt der Konkurseröffnung (RGSt 39, 165).
  • RG, 09.01.1886 - 1070/85

    Ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder

    Auszug aus BGH, 19.07.1957 - 2 StR 220/57
    Nach § 41 GmbHG sind die Geschäftsführer verpflichtet, für die ordnungsgemäße Buchführung der Gesellschaft zu sorgen Damit legt das Gesetz den Geschäftsführern zwingend diese Pflicht auf; sie müssen daher, und zwar jeder einzelne, dafür Sorge tragen, gleichgültig, wem die Satzung oder auch die Geschäftsführer selbst die Buchführung übertragen (RGSt 13, 235).
  • BGH, 17.12.1963 - 1 StR 391/63

    Anwendbarkeit von § 83 GmbH-Gesetz (GmbHG) auf eine Kommanditgesellschaft (KG) -

    Der äußere Tatbestand eines Vergehens gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO ist u.a. dann gegeben, wenn der Schuldner Handelsbücher so unordentlich geführt hat, daß sie keine Übersicht seines Vermögensstandes gewähren, und zwar noch im Zeitpunkt der Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung (RGSt 39, 165; BGH Urteile vom 19. Juli 1957 - 2 StR 220/57 - und vom 30. Juni 1959 - 1 StR 239/59).
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